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Psychotherapie ist hilfreich ...

... für Menschen, die sich selbst besser kennen lernen wollen, ihre persönliche Entwicklung fördern möchten und ihr Selbstwertgefühl und ihre Lebensfreude steigern wollen.

Flyer - Psychotherapie [335 KB]

Wichtige Voraussetzung für eine Psychotherapie ist Ihr Wunsch, etwas zu verändern, und Ihre grundsätzliche Bereitschaft, sich mit Ihren Gefühlen und Ihrem Erleben zu beschäftigen und sich dabei unterstützen zu lassen.
Eine Altersbeschränkung gibt es nicht: Psychotherapie kann in jedem Lebensalter hilfreich sein.

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Schwerpunkte

Trauma / Belastungsstörungen Arbeit & Beruf Burnout & Stagnation Depression
Selbstwertgefühl Probleme in der Schule Mobbing, Bossing Akute Belastungsreaktionen
Angst - Panikattacken Ratlos in der Kindererziehung Negativer Stress Lebensübergänge
Krise / Krisenintervention Sinn und Sinnfindung Beziehungsprobleme Müde & Antriebslos

Weitere therapeutische Themenfelder

Angst- und Panikstörungen
Belastungssituationen
Beziehung - Partnerschaft - Ehe
Krisenbewältigung
Männer-Themen
Persönlichkeits-Entwicklung
Posttraumatische Belastungsstörungen
Schlafstörungen
Themen beim Studium
Trennung - Scheidung
Wirtschafts- und Arbeitspsychotherapie

Therapieziele, Zielvisualisierung, Zielpriorisierung, Entscheidungsfindung, Lösungsstrategien, Entlastung, Erholung, Klarheit, Autonomie, Abgrenzung, Lebensfreude, Gelassenheit, Selbstfürsorge, Quality Time, Aktivität, Work-Life-Balance, Genussfähigkeit, Stabilisierung und Ruhe

Sie finden hier eine detaillierte Übersicht zu meinen therapeutischen Handlungsfeldern.

Systemische Familientherapie

Systemische Psychotherapie, Einzeltherapie, Paartherapie, Familientherapie und Gruppentherapie

Wann ist Psychotherapie anzudenken?

Wenn einer oder mehrere der nachfolgenden Sätze auf Sie zutrifft ist es sinnvoll eine Psychotherapie in Betracht zu ziehen:

  • Ich fühle mich krank oder habe Schmerzen, obwohl mich der Arzt für organisch gesund erklärt hat oder medizinische Befunde keine ausreichende Erklärung dafür bieten.
  • Seit längerer Zeit halte ich mich nur noch mit Aufputsch-, Beruhigungs- oder Schlafmitteln (Psychopharmaka) aufrecht.
  • Ohne ersichtlichen Grund bekomme ich rasende Herzklopfen und Angst, dass ich sterben muss.
  • Ich habe Ängste, die mich belasten oder einschränken: z. B. vor dem Kontakt mit meinen Mitmenschen, vor Autoritäten, vor großen Plätzen, vor engen Räumen, vor Prüfungen.
  • Es plagen mich oft Gedanken, über die ich mit niemandem zu sprechen wage (Scham- und Schuldgefühle, Hassgefühle, Unzulänglichkeitsgefühle, das Gefühl, verfolgt oder fremdbestimmt zu werden,…).
  • Ich fühle mich antriebs- und lustlos, erschöpft oder ständig überfordert.
  • Ich bin oft niedergeschlagen und habe keine Freude am Leben.
  • Ich bin traurig und vereinsamt.
  • Ich befinde mich in einer belastenden Umbruchsituation (z. B. schwere Krankheit, Tod, Arbeitslosigkeit, Scheidung, Trennung, Unfälle,…), die schwer zu bewältigen ist.
  • Ich denke manchmal an Selbstmord.
  • Ich lebe in einer Beziehung, die mich sehr belastet.
  • Ich fühle mich durch meine Kinder dauerhaft überfordert.
  • Ich habe wiederkehrend große Probleme im Kontakt mit anderen Menschen (z. B. am Arbeitsplatz).
  • Ich bin süchtig - nach Alkohol, Drogen, Essen, Hunger, Liebe, Spielen.
  • Ich fühle mich innerlich gezwungen, ständig dasselbe zu denken oder zu tun (z. B. zwanghaftes Waschen, Zusperren, Grübeln,….), obwohl dies mein Leben sehr einengt.
  • Ich sollte meine Fähigkeiten besser ausschöpfen und weiß nicht wie.
  • Ich komme mit meiner Sexualität nicht zurecht.
  • Ich habe Angst vor Entscheidungen, und das quält mich.
  • Mein Kind zeigt Verhaltensauffälligkeiten oder hat psychosomatische Probleme.
  • Mein Kind reagiert oft aggressiv oder ist traurig und zieht sich zurück. Es hat Schwierigkeiten, mit Gleichaltrigen in Kontakt zu kommen. Ebenso können Schulangst, Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten Ausdruck psychischer Probleme sein. (Wenn die letzten Punkte zutreffen, sollten Sie mit ihrem Kind Kontakt zu einer Psychotherapeut*in aufnehmen.)
  • Quelle: Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie (http://www.psychotherapie.at)

Ablauf

Ablauf einer Psychotherapie, der in manchen Methoden oder Settings auch variieren kann.

Schritt 1: Die richtige PsychotherapeutIn finden
In Abgrenzung zu anderen Behandlungsmethoden ermöglicht die Psychotherapie den PatientInnen durch respektvolle und einfühlsame Begleitung den für die jeweilige PatientIn individuell passenden Erkenntnisweg zu finden. Dabei geht es auch darum, den „historischen“ Sinn von Symptomen und Leidenszuständen vor dem Hintergrund der jeweiligen Lebensgeschichte und als Ausdruck von Konflikten, Verdrängtem und der Position im jeweiligen System zu verstehen, um für das Hier und Jetzt den Handlungsspielraum zu erweitern.

Die Dauer einer Psychotherapie ist nicht vorgegeben. Sie hängt von der jeweils zugrunde liegenden Problematik, dem Therapieziel und der Methode ab.

In einem psychotherapeutischen Prozess werden häufig verschiedene Phasen durchlaufen. Obwohl dies je ein sehr individueller Prozess ist, hier die wichtigen Momente einer Psychotherapie:
sich finden und Vertrauen fassen zu schwierigen Themen vorstoßen eigene Ressourcen neu entdecken Aufbrechen und Verstehen von alten Konfliktmustern und das Bearbeiten von Problemen sich neu erfahren und kennen lernen Konflikte austragen lernen und durcharbeiten neue Handlungs- und Erlebnismöglichkeiten entdecken.

Schritt 2: Das Erstgespräch
Die Beziehung zwischen der PatientIn und der PsychotherapeutIn ist für den Behandlungsverlauf von großer Bedeutung. Das Erstgespräch dient daher vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen. Im Mittelpunkt stehen dabei auch die Beweggründe der PatientIn für eine Psychotherapie:
Anlass (z.B. Lebenskrise, Depressionen, Arbeitsunfähigkeit, Todesfall, Scheidung, Panikattacken, Suchtprobleme, Essstörungen etc.) Motivation Erwartung
Im Verlauf des Erstgesprächs sollten auch die jeweiligen Rahmenbedingungen geklärt werden:
die Methode das Setting (Einzel-, Gruppen-, Paar- oder Familientherapie) die Häufigkeit der Sitzungen und eventuell die Dauer der Psychotherapie die Höhe des Honorars und der Zahlungsmodus die Regelung des Vorgehens für eine Bezuschussung bzw. Kostenübernahme durch die Krankenkasse die Absage- und die Urlaubsregelung.

Schritt 3: Beginn der Psychotherapie
Psychotherapie basiert auf Freiwilligkeit: Die PatientIn trifft ihre Entscheidung und vereinbart mit der PsychotherapeutIn ein Übereinkommen.

Die PatientIn kann ihre Entscheidung rückgängig machen, wenn sie denkt, sich getäuscht zu haben. Es ist aber besser, wenn dies nicht im Alleingang geschieht, sondern in Absprache mit der PsychotherapeutIn, um eventuelle Missverständnisse aufklären und ausräumen zu können.

Da es in der Psychotherapie um ein Sich-Einlassen geht, sollte man nur bei einer einzigen PsychotherapeutIn in Behandlung sein. Eine Ausnahme stellt die Kombination von Einzel- und Gruppentherapie oder Einzel- und Paar- oder Familientherapie dar. In Absprache mit den beteiligten PsychotherapeutInnen können die genannten Kombinationen einander sinnvoll ergänzen.

Schritt 4: Verlauf einer Psychotherapie
Eine Psychotherapie wird bei jedem Menschen anders verlaufen. In der Regel zeigen sicher erste Erfolge schon nach wenigen Stunden. Die PatientIn kann aber auch Perioden der Skepsis und Rückfälle erleben. All das gehört dazu, ebenso wie erhellende Momente oder aber auch Krisen. Wir empfehlen, möglichst jedes auftretende Problem mit der PsychotherapeutIn zu besprechen.

Leider kann es auch vorkommen, dass sich das gegenseitige Vertrauen trotz beiderseitigen Bemühens nicht ausreichend einstellt. In diesem Fall oder wenn sich die PatientIn einem Übergriff oder einer groben Respektlosigkeit der PsychotherapeutIn ausgesetzt fühlt und eine Aussprache mit der PsychotherapeutIn diesbezüglich gescheitert ist, sollten Sie sich an eine andere PsychotherapeutIn wenden oder an die jeweilige Beschwerdestelle des zuständigen Landesverbandes für Psychotherapie.

Die Regelung der Sitzungsfrequenzen kann je nach Methode und Problemlage sehr individuell gehalten sein. Häufig findet Psychotherapie einmal pro Woche statt, was im Laufe der Psychotherapie variieren kann.
Eine gewisse Regelmäßigkeit der Psychotherapiestunden und nicht allzu große Abstände zwischen den Sitzungen ergeben günstige Bedingungen für den psychotherapeutischen Prozess.

Schritt 5: Das Ende der Psychotherapie
Die Psychotherapie ist dann zu Ende, wenn das Psychotherapieziel erreicht bzw. weitere Ziele nicht erreicht werden können. Wenn man von der Kostenfrage und der Frage des Abbruchs von Psychotherapien absieht, hängt die Dauer vom Psychotherapieziel und der Art und Schwere der Störung ab. In jedem Fall sollten PatientIn und PsychotherapeutIn das Ende miteinander besprechen und klären.

Quelle: Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie (http://www.psychotherapie.at)

Erstgespräch

Das Erstgespräch geht üblicherweise der Therapie voran, um sich kennen zu lernen und um abklären zu können, ob man ein Vertrauensverhältnis aufbauen kann. Es dient zudem der Information zum organisatorischen Ablauf und für Sie wichtigen Fragen. Dabei werden unter anderem Therapiemethode, Therapieform, Therapiedauer, Therapieziel, Zahl der Sitzungen pro Woche, Honorar und Zahlungsmodalitäten, Kostenzuschuss durch die Kasse und Absagemodalitäten abgeklärt. Da ich mir für das Erstgespräch ausreichend Zeit nehme und bereits beginne mit Ihnen zu arbeiten, ist das Erstgespräch kostenpflichtig.

Honorar

Psychotherapie / Honorar:
Einzeltherapie: Therapieeinheit (50 Min.) / € 120,00
Familientherapie: Doppeleinheit (100 Min.) / € 200,00
Paartherapie (Paarberatung) mit Kolleg*in: Einheit (45 Min.) / € 250,00

Coaching und Supervision / Honorar:

Coaching
Einzeleinheit für private Klient*innen (45 Min.) / € 120,00 (inkl. 20% USt), jede weitere angefangene 1/4 Stunde € 30.- (inkl. 20% USt).

Einzeleinheit für Firmenklient*innen (45 Min.) / € 160,00 (exkl. 20 % USt.), jede weitere angefangene 1/4 Stunde € 40.- (exkl. 20% USt).

Team-Coaching auf Anfrage

Supervision
Einzeleinheit für private Klient*innen (45 Min.) € 120,00 (inkl. 20% USt.)

Team-Supervision gerne auf Anfrage!


Für sozial schwächere Klient*innen kann ich fallweise günstigere Tarife (Sozialtarife) anbieten. Bekanntgabe ist jedoch bereits vorab bei Terminvereinbarung erforderlich (Klärung, ob Platz verfügbar; evtl. Wartezeiten).

Die Refundierung eines Teilbetrags des Honorars ist bei Vorliegen von krankheitswertigen Symptomen (Diagnose nach ICD-10) und einer ärztlichen Betätigung als Kostenzuschuss durch die Krankenkasse möglich.

Kostenzuschuss

Kostenzuschuss durch Krankenkassen
Als Psychotherapeut bin ich berechtigt mit jeder in Österreich gesetzlich vorgeschriebenen Krankenkasse und entsprechender Indikation (Diagnose nach ICD-10), also "krankheitswertigen Symptomen" gemeinsam mit Ihnen eine teilweise Kostenübernahme zu beantragen.

Der derzeitige Kostenzuschuss (Stand 2017) folgender Krankenversicherungsträger beträgt je
Therapieeinheit von 50 Minuten:

GKK – Gebietskrankenkassen (WGKK,NÖGKK,BGKK,OÖGKK,SGKK,STGKK,KGKK,TGKK,VGKK): 21,80
BVA - Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter: € 40,00
KFA – Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien: € 21,80
SVB - Sozialversicherungsanstalt der Bauern: € 50,00
VAEB – Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau: € 28,00
LKUF - OÖ. Lehrer- Kranken- und Unfallfürsorge: € 47,70

Andere Krankenkassen sind möglich. Teilweise übernimmt Ihre private Krankenversicherung die Kosten für Psychotherapie, bitte erkundigen Sie sich dafür bei Ihrem Versicherer.

Die Kosten für Psychotherapie sind steuerlich absetzbar.

Leider besteht derzeit in meiner Praxis keine über den oben erwähnten Kostenzuschuss durch Krankenkassen hinausgehende Möglichkeit vollfinanzierter Psychotherapiekassenplätze.

Absageregelung

Ich ersuche Sie im Falle einer Terminverschiebung oder Absage mich so früh wie möglich zu informieren. Eine kostenfreie Absage vereinbarter Termine ist bis 48 Stunden vor dem Termin möglich. Wird nicht oder kurzfristiger abgesagt, ist das Honorar für die versäumte Stunde zu bezahlen.

Ausfallsregelung

Um eine kontinuierliche Psychotherapie im Sinne eines guten Behandlungserfolges zu ermöglichen, ersuche ich Sie Urlaube und andere Unterbrechungen rechtzeitig mit mir zu besprechen.

Verschwiegenheit

Psychotherapiegesetz § 15 - Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.

Die Verschwiegenheitspflicht ist ein zentrales Element der Psychotherapie.
Die Verschwiegenheitspflicht besteht allgemein, somit grundsätzlich uneingeschränkt gegenüber jedweder Person oder Einrichtung, also z.B. auch gegenüber Ehepartnern, sonstigen Familienangehörigen, staatlichen Dienststellen oder anderen Sozialeinrichtungen. Die Verschwiegenheitspflicht der Psychotherapeut*innen ist somit wesentlich strenger gefasst als beispielsweise jene der Ärzt*innen.

Dipl.-Ing. Martin Richter

Fortbildung in traumaspeziefischer systemischer Therapie in Kombination mit EMDR.
Zertifizierter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut entsprechend der Weiterbildungsrichtlinie des Bundesministeriums für Gesundheit
Psychotherapeut (Systemische Familientherapie)

Zertifizierter und anerkannter Eltern- und Erziehungsberater nach §107 Abs. 3 Zi 1 AußerStrG (BMFJ)
Zertifizierter und anerkannter Elternberater nach §95 Abs. 1a AußerStrG (BMFJ)
Lehrbeauftragter für Lebens-und Sozialberater*innen und Ehe- und Familienberater*innen
Lehrsupervisor für Lebens-und SozialberaterInnen und Ehe- und FamilienberaterInnen
Dipl. Ehe- und Familienberater nach Familienberatungsförderungsgestz (FBFG)
Dipl. Lebens- und Sozialberater (WKO)
Supervisor (ÖVS und WKO)
Eingetragener Dipl. Mediator nach ZivMediatG
Zertifizierter Lehrbeauftragter für Weiter- und Fortbildungen für Familien-, System-, Struktur-, Organisations- Aufstellungen (Österreichisches forum Systemaufstellungen)
Dipl. Familien- und Systemaufsteller (UEJM)
Dipl. Trainer für Erwachsenenbildung
Dipl. Resonanz©Coach